Prellung

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

Sie sind hier: Startseite Krankheiten Prellung

Unter einer Prellung (medizinisch: Kontusion) versteht man die Verletzung eines Gewebes oder von Organen, die durch ein stumpfes Trauma, wie einen Stoß, Tritt oder einen Aufprall, verursacht wird. Je nach Stärke der Gewebsschädigung unterscheidet man zwischen einer leichten oder einer schweren Prellung. Während leichte Prellungen in der Regel von selbst wieder vollständig ausheilen, sollte bei einer schweren Kontusion ein Arzt konsultiert werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Prellung?

Der Stützverband dient als Erste-Hilfe-Maßnahme bei Prellungen. Klicken, um zu vergrößern.

Eine durch stumpfe Gewalteinwirkung von außen verursachte Verletzung bezeichnet man als Prellung. Der Hautmantel bleibt dabei in der Regel intakt und es kommt nicht zu äußeren Blutungen. Als Folge des Traumas werden weiche Gewebe, wie Muskeln oder Gefäße, gegen die Knochen gedrückt und dadurch gequetscht.

Dabei können Blut- und Lymphgefäße beschädigt werden und es kommt zum Übertritt von Flüssigkeit ins Gewebe. Dies führt zu einer lokal begrenzten Schwellung und zur Bildung eines Hämatoms (Bluterguss). Prellungen treten häufig an exponierten Körperteilen auf. Bei einer leichten Prellung sind in der Regel nur subkutane Regionen betroffen, also das Gewebe, das sich direkt unter der Haut befindet.

Bei einer schweren Prellung werden auch anatomisch tiefer gelegene Strukturen wie Muskeln, Gelenke oder innere Organe in Mitleidenschaft gezogen. Eine bekannte Form der Prellung ist der sogenannte „Pferdekuss“, der meist am Oberschenkel auftritt. Auch wenn dieser im Allgemeinen komplikationsfrei wieder abheilt, kann es in schweren Fällen zu einem Kompartmentsyndrom kommen, welches operativ behandelt werden muss.

Mehr oder weniger gewaltsame Einwirkungen auf den Bewegungsapparat, zu dem Muskeln, Sehnen, Faszien und Gelenke zählen, stellen Verstauchungen, Prellungen und Zerrungen dar. Eine Verstauchung kann nur an Gelenken erfolgen. Bevorzugt ist hier das Fuß- und Handgelenk.

Prellungen dagegen betreffen mehr die Weichteile, die Muskulatur und die oft darüber liegenden sehnigen Platten, die Faszien. Zerrungen erleidet man nur an der Muskulatur und deren Enden, die man als Sehnen bezeichnet. Jede der genannten Verletzungen unterscheidet sich von den anderen durch spezifische Merkmale. Die Verhaltensweise und die Behandlung erfolgt deshalb auch unterschiedlich.

Ursachen

Eine Prellung entsteht, wenn äußere Gewalt in Form eines Stoßes, eines Schlags oder eines Trittes auf ein Körperteil einwirkt. Auch durch Einklemmen kann es zu Prellungen von Gewebe kommen. Besonders bei Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Boxen oder Eishockey kommt es regelmäßig zu Kontusionen unterschiedlichen Grades.

Autounfälle oder Stürze mit dem Fahrrad kommen ebenfalls als Ursache in Frage. Prellungen können jedoch auch im Rahmen von Haushaltsunfällen oder körperlicher Gewalt auftreten. Auch handwerkliche Arbeiten bringen häufig Prellungen, besonders im Bereich der Finger oder der Hand, mit sich. Zehen oder Fußgelenke können ebenfalls betroffen sein, wenn schwere Teile auf die Füße fallen. Prellungen der Wirbelsäule treten als Folge von Stauchungen in diesem Bereich auf.


Was kann man nun selbst tun, wenn man eine Verletzung dieser Art erleidet? Durch stumpfen Stoß, Schlag oder Fall verursachte Verletzungen, wobei gewöhnlich die Haut heil, dagegen die Weichteile zwischen Haut und Knochen gequetscht werden, nennt man Prellungen.

Sie können sich über eine ausgedehnte Fläche erstrecken. Man kennt kleinere, mehr oberflächliche Prellungen, aber auch schwerere und tieferliegende. Bei letzteren kann es sich um Verletzungen von einer Vielzahl von kleineren, aber auch größeren Blutgefäßen handeln, die zu erheblichen Anschwellungen der betroffenen Stelle führen können.

In diesen Fällen hat man es immer mit sogenannten Hämatomen, also mit Blutergüssen, zu tun. Sie können sich bis weit über die Grenze der geprellten Stelle hinaus ausdehnen und sind meistens bald durch eine rot-blaue Färbung gekennzeichnet, die später ins gelblichgrüne übergeht. An den Beinen ist oft zu beobachten, dass der Bluterguss nach unten, als fußwärts, absinkt.

Schwere Prellungen gehören nach Anlegung eines komprimierenden und kühlenden Verbandes in die Hand eines Arztes oder ins Krankenhaus. Bei den meisten Prellungen handelt es sich jedoch um Verletzungen von nicht so schwerwiegender Natur. Nach einem Trauma der geschilderten Art, tritt gewöhnlich zuerst erheblicher Schmerz, evtl. Gefühlslosigkeit, Taubheitsgefühl oder Lähmungsgefühl auf. Danach kann der einsetzende Bluterguss in der Tiefe Spannungsgefühl, Hitze und Bewegungsbehinderung auslösen, die später noch eine Steigerung erfahren können.

Kleinere Prellungen zeigen sich manchmal nur durch blaue Flecken und Druckempfindlichkeit. Wo immer es angezeigt ist, sollte man Prellungen, wegen ihrer Spätzündung, nicht zu leicht nehmen. Wichtig ist es zu verhindern, dass sich in den betroffenen Gebieten ausgedehnte Blutergüsse entwickeln.

Symptome, Beschwerden und Anzeichen

Die Symptome einer Prellung sind abhängig vom betroffenen Körperteil und vom Schweregrad der Verletzung. Klassische Beschwerden, die in den meisten Fällen auftreten, sind Hämatome und Schwellungen sowie mäßige bis starke Schmerzen und Druckempfindlichkeit.

Äußere Blutungen treten nicht auf. Bei Prellungen des Bewegungsapparates kann es zu einer eingeschränkten Mobilität kommen. Dies ist vor allem dann zu beobachten, wenn die Läsion im Bereich der Muskeln oder der Gelenke liegt. Werden Gefäße direkt an der Gelenkkapsel verletzt, entsteht durch lokale Einblutung ein sogenannter Gelenkerguss. Die Folgen sind häufig Durchblutungsstörungen und Taubheitsgefühle im betroffenen Bereich.

Bei einer Beteiligung der Rippen können schmerzbedingte Atembeschwerden die Folge sein. Prellungen am Auge zeigen sich durch Blutergüsse („Veilchen“), Blutungen der Bindehaut oder Lidschwellungen.

Auch Sehstörungen können auftreten. Knochenprellungen sind charakteristisch zu Beginn sehr schmerzhaft, die Schmerzen lassen jedoch in den meisten Fällen schnell wieder nach. Es kann aber zu einer längerfristigen Empfindlichkeit der Haut kommen.

Komplikationen

Auch wenn Prellungen häufig als „alltägliche“ Verletzungen betrachtet werden, gibt es Kontusionen, die zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Schwere Prellungen können in einem sogenannten Kompartmentsyndrom (Muskelkompressionssyndrom, Logensyndrom) resultieren.

Dabei sind bestimmte Muskelgruppen betroffen (Kompartimente), die von stabilisierendem Bindegewebe (Faszien) umgeben sind. Da Faszien nur geringfügig dehnbar sind, baut sich durch die Muskelprellung lokal ein starker Gewebedruck auf. Die entstehende Schwellung erschwert die Blutzirkulation innerhalb des betroffenen Muskelkompartiments, was eine Minderversorgung der Muskeln mit Sauerstoff und Nährstoffen zur Folge hat.

Im schlimmsten Fall kann es bei einem akuten Kompartmentsyndrom zu neuromuskulären Störungen oder zur Gewebsnekrose, also dem Absterben von Gewebe, kommen. Ohne eine sofortige Notfallbehandlung kann das geprellte Gewebe daher irreversibel geschädigt werden. Wenn ein schweres Kompartmentsyndrom lange unbehandelt bleibt, kann es sogar zur Notwendigkeit einer Amputation kommen.

Man unterscheidet ein chronisches Kompartmentsyndrom, welches nur in körperlichen Belastungssituationen zu Beschwerden führt und in der Regel keine schwerwiegenden Folgen hat. Eine weitere Komplikation schwerer Prellungen stellen lebensbedrohliche Organschädigungen im Bauch- oder Brustraum dar. Auch Kontusionen des Gehirns, als Folge eines schweren Schädel-Hirn-Traumas, können lebensbedrohliche Konsequenzen haben.

Bei einer Ausbildung von Hämatomen, die tief im Muskelgewebe lokalisiert sind, kann ein verminderter Abbau der Einblutung auftreten. Das Hämatom verkapselt sich (Verkalkung) und kann zu Schmerzen oder einer gestörten Funktion des Muskels führen. Das Risiko für Komplikationen sinkt in allen Fällen, wenn es zu einer schnellen Erstversorgung kommt.

Wann sollte man zum Arzt gehen?

Nach Stürzen oder Unfällen mit starker Gewalteinwirkung sollte immer ein Arzt hinzugezogen werden, um innere Verletzungen auszuschließen. Dies gilt ebenso, wenn auf den ersten Blick keine größeren Läsionen zu sehen sind. Auch wenn Schmerzen nach Ruhigstellung und Kühlung des verletzten Körperteils nicht abnehmen oder stärker werden, sollte mit einer ärztlichen Abklärung der Diagnose nicht gewartet werden.

Weitere Indikationen für einen Arztbesuch sind allgemeines Unwohlsein, Schwindel, Atembeschwerden, neurologische Einschränkungen (Sehstörungen, Lähmungen), ausgedehnte Hämatome oder sehr starke Druckempfindlichkeit des geprellten Gewebes. Das Gleiche gilt für starke Bewegungseinschränkungen oder Belastungsschwierigkeiten der Extremitäten, da diese auch ein Hinweis auf Knochenbrüche sein können.

Bei Gelenkprellungen kann ein starkes Anschwellen der verletzten Region kritische Durchblutungsstörungen verursachen. Diese äußern sich durch Kribbeln oder Taubheitsgefühle im Bereich der angrenzenden Extremitäten. Da auch neurologische Strukturen durch den Gewebedruck in Mitleidenschaft gezogen werden können, sollte im Falle des Auftretens dieser Symptome direkt ein Arzt aufgesucht werden.

Auch Prellungen der Wirbelsäule müssen in jedem Fall ärztlich begutachtet werden. Liegt eine bekannte Blutgerinnungsstörung vor oder werden zum Zeitpunkt der Prellung Blutverdünner eingenommen, sollte der Betroffene sich unbedingt medizinisch überwachen lassen, um starke Einblutungen ins Gewebe zu verhindern.

Wenn Säuglinge oder kleine Kinder betroffen sind, muss in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden. Bei leichteren Komplikationen reicht der Gang zum Hausarzt aus. Dieser kann im Zweifelsfalle die Überweisung zu einem Facharzt veranlassen. Bei Sportverletzungen kann direkt ein Orthopäde oder Sportmediziner zu Rate gezogen werden. Bei schweren Komplikationen und bei starken Verletzungen im Bereich des Kopfes ist ein Notarzt die beste Option.

Diagnose

Die Diagnose einer Prellung erfolgt über ein Ausschlussverfahren, da die auftretenden Symptome nicht spezifisch sind. Nach der detaillierten Klärung des Unfallherganges (Anamnese) muss zunächst gesichert werden, dass keine Knochenbrüche oder Verletzungen der inneren Organe vorliegen.

Bei Kopfverletzungen muss ein Schädel-Hirn-Trauma ausgeschlossen werden. Im Rahmen der weiteren Untersuchung wird die verletzte Region vorsichtig abgetastet, die Intensität des Druckschmerzes analysiert sowie mögliche Bewegungseinschränkungen erfasst. Der betroffene Bereich sollte auch auf Verletzungen der Haut untersucht werden, um einer Infektion vorzubeugen. Zur Sicherung der Diagnose können im Anschluss bildgebende Verfahren wie eine Röntgenuntersuchung, ein Ultraschall oder eine MRT (Magnetresonanztomografie) eingesetzt werden.

Behandlung & Therapie

Als erste Maßnahme kommt immer eine druckgebende Bandagierung und ausreichend Kühlung in Frage. Sie soll jedoch 3 - 4 Stunden nicht überschreiten. In den meisten Fällen kann nach 24 - 48 Stunden schon mit aktiven Bewegungen begonnen werden. Zweckmäßig und wenig schmerzhaft ist die Bewegungstherapie, wenn man sie in einem warmen Wannenbad oder im Schwimmbad durchführt. Ab dem 3. Tag, sind schon Dehnübungen und leichte Belastungsübungen, für die Beine beispielsweise Treppensteigen, Radfahren oder Gymnastik wünschenswert. Letztere lassen sich auch im Wasser durchführen.

Mit Massagen sollte man sehr vorsichtig im akuten Zustand sein. Vor dem 8. - 10. Tag sind besonders kräftige Massagen problematisch. Die Erfahrung hat bei Prellungen gezeigt, dass massive und ausgedehnte Blutergüsse dann zu Kalkablagerungen und Verknöcherungen im Schädigungsbereich neigen. Es ist ein Zustand, der mit Myositis ossificans bezeichnet wird und oft ohne operativen Eingriff nicht mehr zu beheben ist.

Dagegen haben sich feuchte Wärmeanwendungen, wie sie unter Heißes Bad als natürliches Heilmittel beschrieben werden, gut bewährt. Größere Vorsicht ist geboten bei trockener Wärmeanwendung, wozu Heizkissen, Lichtbügel, Wärmelampen und Elektrotherapie zählen.

Erstversorgung

Die Erstversorgung erfolgt in jedem Fall nach der sogenannten PECH-Regel: Pause, Eis, Kompression („Compression“), Hochlegen. Sämtliche körperlichen Aktivitäten sollten umgehend eingestellt werden, um das geprellte Körperteil zu entlasten.

Die Ruhe muss langfristig bis zum Abklingen der Beschwerden eingehalten werden. Befindet sich die Prellung an Armen oder Beinen, sollten diese hochgelagert werden, um einen starken Flüssigkeitseintritt ins Gewebe zu verhindern. Eine zentrale Behandlungsmaßnahme stellt immer die Kühlung der betroffenen Region durch Eisbeutel oder kalte Wickel dar.

Häufig kommen auch Eissprays oder kühlende Salben zum Einsatz. Anhaltendes Kühlen lindert Schmerzen und Schwellungen, da Kälte die Blutgefäße verengt und ein Einbluten in das umliegende Gewebe verringert. Die Kühlung sollte dabei regelmäßig unterbrochen werden, damit die Wundheilung in den kältefreien Phasen aktiviert werden kann. Schwellungen können auch durch einen leichten Druckverband reduziert werden. Eine angepasste Schmerzbehandlung kann begleitend stattfinden.

Die Folgetherapie richtet sich individuell nach der Ausprägung und der Art der Verletzung. Hat sich als Folge einer Prellung ein großflächiges Hämatom gebildet, kann dieses punktiert werden, um den Druck auf das verletzte Gewebe zu reduzieren. In schweren Fällen kann die operative Entfernung eines Hämatoms sinnvoll sein, damit es nicht zu Entzündungen kommt. Dafür wird eine Drainage gelegt, die überschüssige Flüssigkeit aus dem verletzten Gewebe ableitet.

Nach einer angemessenen Regenerationszeit können in der Endphase der Behandlung leichte Massagen oder Physiotherapie angewendet werden. Alternativ ist eine Ultraschalltherapie möglich, um die Durchblutung des geprellten Körperteils zu verbessern und potenzielle Verklebungen innerhalb des Hämatoms zu beseitigen.

Ein Kompartmentsyndrom muss immer operativ behandelt werden. Die Haut und die darunterliegende Muskelfaszie im betroffenen Muskelkompartiment werden dabei im Rahmen einer sogenannten Fasziotomie chirurgisch gespalten, um den Druck aus dem gequetschten Muskelgewebe zu nehmen (Dekompression). Im Rahmen dieses operativen Eingriffes kann auch abgestorbenes Gewebe entfernt werden. Die Operationswunde wird anschließend abgedeckt und erst nach Abklingen der Schwellung wieder geschlossen.


Aussicht & Prognose

In der Regel ist die Prognose im Falle einer Prellung gut. Die meisten Prellungen heilen ohne weitere Komplikationen innerhalb weniger Tage bis Wochen vollständig aus. Die individuelle Prognose wird jedoch vom Grad der Verletzung, dem Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung, sowie vom Alter und der gesundheitlichen Konstitution des Einzelnen beeinflusst.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich die Prognose mit einem schnellen Einsetzen von Therapiemaßnahmen verbessert. Auch durch die umgehende Anwendung der PECH-Regel kann die Prognose jeder Prellung günstig beeinflusst werden. Bei unbehandelten oder falsch behandelten akuten Prellungen kann sich die Heilung verzögern und es können Folgebeschwerden wie eine Verkalkung des Hämatoms auftreten.

Auch bei schwerwiegenden Komplikationen wie dem Kompartmentsyndrom ist der Zeitpunkt der einsetzenden Therapie für die weitere Prognose ausschlaggebend. Eine frühe Fasziotomie verläuft in der Regel erfolgreich und komplikationsfrei. Das Gewebe kann vollständig regenerieren. Kommt es jedoch zu Verzögerungen der Behandlung, kann es zu irreversiblen Schädigungen des betroffenen Gewebes und dauerhaften Funktionseinschränkungen der verletzten Muskulatur kommen.


Vorbeugung

Einer Prellung vorzubeugen ist im Allgemeinen nicht möglich. Gerade bei Kontaktsportarten wie Hockey oder Fußball treten Prellungen häufig auf und lassen sich kaum verhindern. Um einer Verletzungsgefahr vorzubeugen, empfiehlt es sich immer geeignete Schutzkleidung (Schienbeinschoner, Knieschützer, Helm) zu tragen. Im Alltag ist ebenfalls keine Vorbeugung möglich, da Prellungen in der Regel als Unfallfolgen auftreten und die Ursachen nicht vorhersehbar sind. Bei Arbeiten im Handwerk können Arbeitsschuhe mit Stahlkappen vor Prellungen der Zehen schützen.

Nachsorge

In der Regel heilt eine Prellung von allein aus, daher sind danach keine spezifischen Maßnahmen im Sinne der Nachsorge notwendig. Dies gilt sowohl wohl bei leichten und schnell heilenden, als auch für starke Prellungen. In seltenen Fällen können jedoch im Bereich der Einblutungen bei starken Prellungen (Kontusionen) narbige Veränderungen entstehen.

Diese sollten bei Auftreten beobachtet und gegebenenfalls auch von einem Arzt begutachtet werden. Sobald die Prellung vollständig abgeklungen ist, kann wieder mit dem Sport begonnen werden. Bei einer leichten Prellung ist dies in der Regel nach zwei bis drei Wochen der Fall, ja manchmal sogar bereits nach Tagen. Eine starke Prellung kann jedoch auch rund vier Wochen oder noch länger andauern.

Deshalb sollte auch nach erfolgreicher Behandlung noch etwas Schonung gegeben werden. Hierbei sollte insbesondere auf den Schmerz geachtet werden und bei abklingendem Schmerz zunächst langsam mit der Bewegung begonnen werden. Eine frühzeitige sportliche Belastung regt die Durchblutung an, wodurch die Schwellung wieder zunehmen kann.

Mit Sport sollte deshalb keinesfalls zu intensiv begonnen werden. Es empfiehlt sich, auch nach Abklingen der Schmerzen und scheinbar abgeschlossener Behandlung noch 1-2 Wochen mit der Wiederaufnahme von Sport zu warten. Zudem sollte nicht direkt mit vollen Kraft wieder eingestiegen, sondern zunächst mit leichter Bewegung begonnen werden. Bei einem leichten und nicht zu frühen Wiedereinstieg zeigt eine Prellung im Allgemeinen keine langfristigen Folgen oder Einschränkungen.

Das können Sie selbst tun

Die meisten Prellungen lassen sich gut selbst versorgen. Die Therapie erfolgt dabei ebenfalls zunächst nach dem „PECH“-Schema. Nach der Erstversorgung können Schmerzen behandelt werden. Bei leichteren Prellungen bieten sich lokale Behandlungen mit Diclofenac oder Ibuprofen an. Diese Wirkstoffe lindern Schmerzen und helfen Entzündungen im verletzten Bereich vorzubeugen.

Bei stärkeren Beschwerden können auch Schmerztabletten eingenommen werden. Acetylsalicylsäure (Aspirin®, ASS) sollte bei Prellungen jedoch auf keinen Fall zum Einsatz kommen, da dieser Wirkstoff die Blutgerinnung hemmt und somit eine Einblutung in das verletzte Gewebe intensivieren kann. Nach einem sichtbaren Rückgang der Schwellung können kühle Kamillentee-Kompressen zur Entzündungshemmung und Beruhigung des verletzten Gewebes angewendet werden.

Alternativ kann Zinksalbe auf die betroffenen Hautregionen aufgetragen werden, um die Schmerzen zu lindern und das weitere Abschwellen der Prellung zu unterstützen. Salben mit Arnika oder Beinwell sind ebenfalls gute Alternativen. Ist die Schwellung vollständig zurückgegangen, empfiehlt es sich die verletzte Körperregion mit warmen Lappen oder Wärmekissen zu wärmen, um die Durchblutung wieder anzuregen und die natürliche Regeneration des geprellten Gewebes zu fördern.

Quellen

  • Gesenhues, S., Zisché, R.H., Breetholt, A. (Hrsg.): Praxisleitfaden Allgemeinmedizin. Urban & Fischer, München 2013
  • Lang, F., et al.: Basiswissen Physiologie. Springer Verlag, Berlin Heidelberg 2007
  • Wegner, U.: Sportverletzungen. Schlütersche, Hannover 2003

Das könnte Sie auch interessieren