Rettungsdienst

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

Sie sind hier: Startseite Behandlungen Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied in der Rettungskette: In Deutschland ist es seine Aufgabe, Patienten präklinisch zu stabilisieren und nach der Erstversorgung in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren. Dabei wird ärztliches und nicht-ärztliches Fachpersonal eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Rettungsdienst?

Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied in der Rettungskette: In Deutschland ist es seine Aufgabe, Patienten präklinisch zu stabilisieren und nach der Erstversorgung in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.

Im Rettungsdienst werden durch Rettungsfachpersonal Patienten bei plötzlichen Erkrankungen oder Verletzungen stabilisiert und einer ärztlichen Versorgung zugeführt. Dafür werden primär Rettungswagen nach DIN 1789 und Notarzteinsatzfahrzeuge eingesetzt. Spezialbereiche des Rettungsdienstes sind die Luftrettung mit Rettungshubschraubern, die Bergrettung durch die Bergwachten und die Wasserrettung durch die Wasserwachten.

Außerdem zählt die Seenotrettung zum Rettungsdienst. Der überwiegende Teil der Einsätze erfolgen im Rettungsdienst allerdings bodengebunden, mit RTW und NEF. Das ärztliche Personal im Rettungsdienst besteht aus Notärzten, zum Teil mit fachlicher Weiterbildung für ein bestimmtes Teilgebiet. Die Ausbildung für das nicht-ärztliche Rettungsfachpersonal wurde in Deutschland zum 1.1.2014 grundlegend reformiert: Bis 2021 werden Notfallsanitäter mit dreijähriger Ausbildung und erweiterten Kompetenzen die Rettungsassistenten ablösen, die bisher mit einer zweijährigen Ausbildung die höchste Qualifikationsstufe im Rettungsdienst darstellten.

Darüber hinaus bleibt der Rettungssanitäter mit 540-stündiger Ausbildung als grundlegende Qualifikation für den Einsatz im Krankentransport oder als Fahrer eines Rettungswagens erhalten. Die Alarmierung des Rettungsdienstes erfolgt über Rettungsleitstellen, die in ganz Deutschland unter der 112 erreichbar sind.

Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird durch die Krankenversicherungen getragen, gesetzliche Regelungen zum Rettungsdienst sind in Deutschland Ländersache. Während in manchen Bundesländern die Rettungsdienste Kommunalunternehmen sind, wird diese Aufgabe in anderen Bundesländern an die Hilfsorganisationen ausgelagert.

Behandlungen & Therapien

Prinzipiell umfasst das Behandlungsspektrum des Rettungsdienstes sämtliche Krankheiten, Beschwerden und Verletzungen, die außerhalb einer Klinik auftreten. Dabei gibt es allerdings je nach Schwere und Art einer Erkrankung und Verletzung gravierende Unterschiede: Während zum Beispiel eine hypertensive Krise oder ein Unterzucker mit den Medikamenten, die im Rettungswagen oder auf dem Notarztfahrzeug mitgeführt werden, oftmals so ausreichend behandelt werden können, dass der Patient gar nicht mit in die Klinik muss, werden bei anderen Erkrankungen nur die Symptome, zum Beispiel Schmerzen oder Blutungen, gelindert.

Die eigentliche Behandlung erfolgt dann erst in der Klinik, zum Beispiel das Gipsen einer Fraktur oder das Nähen einer Wunde. Welche Methoden angewandt werden, unterscheidet sich je nach Rettungsdienstbereich, Qualifikation des anwesenden Rettungsfachpersonals und gebotener Eile. Bei Polytraumen oder Schlaganfällen ist oftmals ein schneller Transport in eine geeignete Klinik wichtiger als eine Behandlung einzelner Symptome vor Ort. Auch in Fällen, wo die Symptome eines Patienten vor Ort nicht behandelt werden können, hat der Transport zum Krankenhaus Vorrang.

In vielen Fällen erfolgt die Behandlung im Rettungsdienst mittlerweile über sogenannte Algorithmen: Diese standardisierten Ablaufschemen stellen sicher, dass ein bestimmtes Krankheitsbild immer gleich und auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung behandelt wird. Im Rahmen solcher Algorithmen kann der jeweilige Ärztliche Leiter Rettungsdienst die Verwendung bestimmter Medikamente durch Rettungsfachpersonal für seinen Rettungsdienstbereich freigeben. Generell ist der Rettungsdienst für akute Fälle zuständig, also bei plötzlich eingetretenen Beschwerden oder Verletzungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, die unmittelbar behandlungsbedürftig sind.

Für sogenannte subakute Fälle oder chronische Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte oder außerhalb deren Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Diese können zwar vom Rettungsdienst auch abgearbeitet werden, aber dadurch werden Kapazitäten für Notfälle blockiert und der Rettungsdienst letztlich überlastet.


Diagnose & Untersuchungsmethoden

Die erste Diagnostik erfolgt im Rettungsdienst entweder direkt vor Ort oder im Fahrzeug. Wichtig dabei sind eine gründliche Anamnese, die Erhebung aller Vitalwerte, wie zum Beispiel Puls, Atmung, Bewusstsein, Blutdruck, Sauerstoffsättigung und Blutzucker und die Patientenvorgeschichte. Ein RTW nach DIN hat außerdem bereits die Ausrüstung an Bord, um einen venösen Zugang zu legen und Blut in Laborröhrchen abzunehmen, so dass in der Notaufnahme wertvolle Zeit gespart wird.

Bildgebende Diagnoseverfahren, zum Beispiel Röntgen, stehen im Rettungsdienst nicht zur Verfügung. Je nach Symptomatik eines Patienten kann auch ein EKG geschrieben werden. Dafür werden tragbare EKG-Geräte mitgeführt, die gleichzeitig auch halbautomatisch defibrillieren können. Ist ein Notarzt vor Ort, besteht außerdem noch die Möglichkeit für eine elektrische Kardioversion und zur Anlage einer Thoraxdrainage. Jeder RTW hat darüber hinaus ein tragbares Beatmungsgerät und eine elektrische Absaugpumpe an Bord. Notärzte können somit präklinische Narkosen und Intubationen durchführen. Für den seltenen Fall einer Entbindung im Rettungswagen sind außerdem chirurgische Instrumente zur Abnabelung vorhanden.

Bei einem Kreislaufstillstand erfolgt durch den Rettungsdienst die Reanimation entsprechend der Leitlinien des ERC, einige Fahrzeuge führen dazu eine automatische Reanimationshilfe mit, zum Beispiel den Lucas II. Die mitgeführten Medikamente unterscheiden sich je nach Rettungsdienstbereich, ebenso die weiteren Geräte und die genauen technischen Spezifikationen dieser Geräte. Welche Methoden das nicht-ärztliche Personal in Abwesenheit eines Notarztes anwendet und ob zum Beispiel Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten Medikamente geben dürfen, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Neben den medizinischen Geräten führt jedes Rettungsfahrzeug zahlreiche Rettungsgeräte mit sich, um Patienten schonend transportieren zu können. Dazu gehören eine fahrbare Trage für den Transport im Fahrzeug, eine Schaufeltrage zur wirbelsäulenschonenden Rettung und eine Vakuum-Matratze zur Ruhigstellung. Auch ein KED-System zur sitzenden Bergung aus einem verunfallten Fahrzeug bei gleichzeitiger Stabilisierung der Wirbelsäule ist in der DIN vorgeschrieben. Immer mehr setzen sich darüber hinaus sogenannte Spineboards durch, auf denen Patienten fixiert und schonend gerettet werden können.

Quellen

  • Müller, S.: Notfallmedizin. Thieme, Stuttgart 2011
  • Scholz, J., Sefrin, P., Böttiger, B.W., Dörges, V., Wenzel, V. (Hrsg.): Notfallmedizin. Thieme, Stuttgart 2012
  • Ziegenfuß, T.: Notfallmedizin. Springer, Heidelberg 2011

Das könnte Sie auch interessieren