Was steht drin im Mutterpass

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 14. November 2021
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Der Mutterpass ist mit Abstand der wichtigste Begleiter einer Schwangeren. Schon nach dem ersten Besuch beim Frauenarzt und der Feststellung, dass eine Schwangerschaft vorliegt, wird der Mediziner das 16 Seiten umfassende Heft ausfertigen. In den Mutterpass werden alle wichtigen Informationen zum Thema Schwangerschaftsverlauf, aber auch bereits frühere Schwangerschaften sowie auch Erkrankungen der Mutter, eingetragen.

Inhaltsverzeichnis

Alles auf einen Blick

Der Mutterpass sollte während der gesamten Schwangerschaft ein Begleiter der schwangeren Frau sein.
© *Sindy* – stock.adobe.com

Wird bei der Frau eine Schwangerschaft festgestellt, händigt ihr der Arzt den Mutterpass aus. In dem Dokument stehen alle wichtigen Daten der Mutter, jedoch auch Untersuchungen, Termine und auch Informationen über das ungeborene Kind. Es ist daher unheimlich wichtig, dass der Mutterpass immer mitgeführt und auch bei jeder ärztlichen Untersuchung vorgelegt wird.

Der Mutterpass ist nicht nur der Beweis schwanger zu sein, sondern auch eine Informationsquelle, welche Untersuchungen bereits durchgeführt wurden beziehungsweise welche noch durchgeführt werden müssen.

Was steht drin im Mutterpass?

Auf der ersten Seite des Mutterpasses sind der Stempel sowie auch etwaige Kontaktdaten des behandelnden Arztes zu finden. Auf der zweiten Seite werden die Daten der werdenden Mutter (Name, Geburtsdatum sowie Adresse) eingetragen. Auf der zweiten Seite werden auch die Blutgruppe, Antikörper sowie der Rhesusfaktor vermerkt. Auf der dritten Seite werden etwaige Infektionen notiert. Etwa dann, wenn ein Urintest ergeben hat, dass eine Chlamydieninfektion vorliegt (erhöht das Risiko von Früh- oder Fehlgeburten). Auf derselben Seite findet sich auch der LSR-Test. LSR (Lues-Such-Reaktion) steht für eine selten auftretende Geschlechtskrankheit, die mitunter Komplikationen bei der Mutter sowie für das Kind bedeuten kann. Die vierte Seite des Mutterpasses befasst sich mit früheren Schwangerschaften. Auf jener Seite werden frühere Schwangerschaften eingetragen, wobei vermerkt werden muss, ob ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde oder es eine Zangen- oder Saugglockengeburt war. Auch Früh- oder Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften und Abgänge werden auf dieser Seite dokumentiert. Auf der fünften Seite werden die Ergebnisse der ersten Vorsorgeuntersuchungen vermerkt beziehungsweise erhebt der Mediziner die Krankengeschichte (Anamnese) der Schwangeren. Auf jener Seite findet man Informationen, ob die Schwangere aktuelle Erkrankungen oder Allergien hat. Die sechste Seite befasst sich mit dem Verlauf der Schwangerschaft. Dazu gehören aktuelle Erkrankungen, der Medikamenten- sowie Tabakkonsum, etwaige schwangerschaftsspezifische Komplikationen oder auch vorzeitige Wehen. Auch gibt sie Auskunft darüber, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Jene Angaben sollen dem Mediziner bei der Abklärung helfen, ob mitunter eine Risikoschwangerschaft gegeben ist. Auf der sechsten Seite wird auch der errechnete Geburtstermin eingetragen. Auf der siebten und achten Seite findet sich das Gravidogramm. Hier werden die Ergebnisse zahlreicher Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Dabei stößt die Schwangere immer wieder auf Abkürzungen wie „QF“ oder auch „SFA“. „SFA“ (Symphysen-Fundus-Abstand) gibt einen Einblick über die Lage des oben befindlichen Gebärmutterrandes, welcher - im Laufe der weiteren Schwangerschaft - nach oben wandert.

Die Angaben erfolgen in „QF“ (Querfingern). „SL“ steht des Weiteren für Schädellänge beziehungsweise „BEL“ für Beckenendlage. Unter „RR“ werden Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Blutdruckmessungen eingetragen. Unter der Spalte „Gewicht“ wird das Gewicht der Frau eingetragen. „Hb“ gibt Auskunft über den Blutfarbstoff (Hämoglobinwert). „Sediment“ oder auch „ggf. bakteriolog. Bef.“ geben einen Überblick über Eiweiß, Nitrit, Zucker sowie Blut, der im Urin festgestellt wurde.

„MM Ø“ oder auch „Zervix o.B.“ bedeuten, dass der Muttermund der Schwangeren noch geschlossen ist beziehungsweise der Gebärmutterkanal „ohne Befund“ ist. Besondere Befunde, die sich im Rahmen der Schwangerschaft ergeben haben, werden in „Risiko-Nr. nach Katalog B“ eingetragen.

Die neunte Seite ist für Befunde (Fruchtwasseruntersuchungen) sowie auch Erkrankungen oder Spitalsaufenthalte reserviert. Die Seiten 10 bis 14 stehen für Ergebnisse der Ultraschall-Untersuchungen zur Verfügung. Die beiden letzten Seiten - 15 und 16 - werden für Abschluss-Untersuchungen verwendet. Hier notiert der Mediziner noch wichtige Daten, wie etwa die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen, die während dem Schwangerschaftsverlauf wahrgenommen wurden oder vermerkt auch, ob bereits frühere Schwangerschaften vorlagen beziehungsweise wie viele Entbindungen die Schwangere bereits erlebt hat.

Auf den letzten Seiten werden auch Angaben zur Geburt des Kindes gemacht. So dokumentiert der Mediziner den Geburtsverlauf beziehungsweise notiert auch das Ergebnis des sogenannten Apgar-Tests, welcher beim Kind durchgeführt wurde. Im Rahmen des Tests werden die Atmung, die Muskelspannung, der Puls, die Auslösbarkeit der Reflexe sowie die Hautfarbe überprüft beziehungsweise kontrolliert und sodann eingetragen. Des Weiteren finden sich auf der letzten Seite auch Informationen zum Wochenbett , dahingehend werden etwaige Verläufe oder Komplikationen dokumentiert.

Immer dabei – für alle Fälle

Der Mutterpass sollte während der gesamten Schwangerschaft ein Begleiter der schwangeren Frau sein. Vor allem, weil im Mutterpass nicht nur die Krankengeschichte der Mutter vermerkt ist, sondern auch der gesamte Schwangerschaftsverlauf dokumentiert wurde.

Vor allem dann, wenn ein Notfall auftreten sollte, kann der behandelnde Arzt im Mutterpass feststellen, ob es bereits Komplikationen gab oder auf welche Faktoren Acht gegeben werden muss. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dass der Mutterpass auch bei jeder Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt mitgenommen wird.

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Wegschmeißen oder aufheben?

Der Mutterpass sollte niemals weggeworfen werden. Einerseits ist er ein wunderschönes und einmaliges Andenken an die Schwangerschaft, andererseits hilft der Mutterpass natürlich auch dem Mediziner, wenn bereits frühere Schwangerschaften eingetragen und dokumentiert wurden. So können etwaige Vergleiche angestellt werden bzw. liegt bereits eine vollständige Anamnese der schwangeren Frau vor.

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