Taubheit (Gehörlosigkeit)

Wenn man von Taubheit oder Gehörlosigkeit spricht, so ist meist die Rede von einem extremen Form der Schwerhörigkeit oder dem kompletten Ausfall des Hörens bzw. des Hörsinns. Dabei hören die Betroffenen gar nichts oder nur sehr wenig. Manchmal werden auch Geräusche wahrgenommen, aber die Sprache oder Bedeutung der Töne bleibt dem Gehörlosen verborgen. Gehörlosigkeit kann mit Hilfe von Hörgeräten oder mit dem Erlernen der Gebärdensprache erleichert werden. Eine komplette Heilung der Taubheit (Gehörlosigkeit) ist bis zum jetzigen Stand der medizinischen Forschung leider noch nicht gelungen.

Inhaltsverzeichnis

Definition Taubheit (Gehörlosigkeit)

In Deutschland sind etwa 0,1 Prozent (80.000 Menschen) der Bevölkerung gehörlos. Eine Taubheit (Gehörlosigkeit) liegt vor, wenn Geräusche und Töne nicht oder nur stark eingeschränkt wahrgenommen werden. Die Laute dringen zwar in das Ohr, diese kann das Hörorgan jedoch nicht verarbeiten oder weiterleiten. Als Schwerhörigkeit wird hingegen ein reduziertes Hörvermögen bezeichnet.

Der Hörverlust sowie eine Taubheit (Gehörlosigkeit) können ein oder beide Ohren betreffen. In der Medizin wird zwischen der absoluten und der praktischen Taubheit (Gehörlosigkeit) unterschieden. Bei erster Form hören die Betroffenen grundsätzlich keinen Laut. Liegt dagegen eine praktische Taubheit vor, nehmen die Patienten noch einzelne Geräusche wahr, können allerdings die Sprache nicht mehr verstehen. Des Weiteren wird Gehörlosigkeit unterteilt in angeborene oder erworbene Taubheit. Bezüglich der erworbenen Taubheit unterscheiden Mediziner nochmals zwischen der prälingualen und der postlingualen Form. Bei letzterer tritt die Taubheit (Gehörlosigkeit) nach erfolgter Sprachentwicklung auf.

Weil gehörlose Menschen Geräusche nicht wahrnehmen können, sind sie nicht in der Lage entsprechend zu reagieren. Dies erschwert die Kommunikation mit dem sprechenden und hörenden Umfeld erheblich. Zudem ist das Hören Grundvoraussetzung zum Spracherwerb. Bei Gehörlosen treten sehr oft Sprech- und Sprachstörungen auf und beeinträchtigen meist das Berufsleben und die sozialen Kontakte.

Ursachen für Taubheit (Gehörlosigkeit)

Eine Taubheit (Gehörlosigkeit) kann durch angeborene oder erworbene Schädigungen entstehen. Angeborene Hörschäden sind meist erblich bedingt oder werden durch gewisse Einflüsse in der Schwangerschaft hervorgerufen. Zu den häufigsten auslösenden Faktoren einer erworbenen Taubheit (Gehörlosigkeit) zählen Ohrinfektionen durch Borreliose, Hirnhautentzündung und Mittelohrentzündung sowie Mumps. Aber auch Blutungen oder Verletzungen im Innenohr können zu einer schweren Hörschädigung führen. Zudem kann ein Schädel-Hirn-Trauma eine Taubheit (Gehörlosigkeit) auslösen.

Die vererbte Taubheit (Gehörlosigkeit) ist relativ selten. Etwa fünf Prozent der Gehörlosen sind Kinder von ebenfalls gehörlosen Eltern. Eine angeborene Taubheit (Gehörlosigkeit) kann jedoch durch eine Schädigung des Ungeborenen bereits im Mutterleib verursacht werden. Das ist zum Beispiel der Fall durch Infektionen wie Röteln sowie bei Alkohol-, Drogen- und Nikotinkonsum in der Schwangerschaft.

Letztendlich kann auch ein Sauerstoffmangel oder ein Trauma während der Geburt für Hörschäden oder Taubheit (Gehörlosigkeit) verantwortlich sein.

Behandlung von Taubheit (Gehörlosigkeit)

Ohne eine entsprechende Therapie wird sich eine Taubheit (Gehörlosigkeit) nicht bessern. Insbesondere bei der angeborenen Form oder einer hochgradigen Schwerhörigkeit wirkt sich eine frühe Diagnose und Behandlung positiv auf die Sprachentwicklung aus. Bei Kindern steht die Frühförderung in Form von Sprech-und Spracherziehung und der Besuch spezieller Schulen für Gehörlose im Vordergrund.

Das Ziel einer Therapie besteht grundsätzlich darin die Fähigkeiten der Patienten im Alltag zu verbessern. So kommen speziell angepasste Hörgeräte zum Einsatz, wenn noch ein Rest-Hörvermögen vorhanden ist. Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit oder einer vollständigen Taubheit (Gehörlosigkeit) kann durch ein Cochlea-Implantat die Hörfunktion ersetzt werden. Ist eine Therapie weder durch Hörgeräte noch durch operative Maßnahmen möglich, müssen die Patienten lernen mit der Diagnose Taubheit (Gehörlosigkeit) zu leben. Hierbei werden andere Kommunikationswege wie zum Beispiel das Lippenablesen oder die Gebärdensprache erlernt.

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Vorbeugung von Taubheit (Gehörlosigkeit)

Eine erblich bedingte Taubheit und Gehörlosigkeit kann grundsätzlich nicht vorgebeugt werden. Ein Teil der auslösenden Faktoren lässt sich allerdings durch eine entsprechende Vorbeugung vermeiden. Zudem können Schwangere verschiedene Maßnahmen ergreifen und das Gehör des Kindes vor schädigenden Einflüssen schützen. Risikofaktoren wie Virusinfektionen können durch Schutzimpfungen ausgeschalten werden.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt in der Vorbeugung ist das Meiden einer großen Lärmbelastung. Ein Gehörschutz schafft hierbei Abhilfe. Besonders in der Schwangerschaft sollte auf bestimmte Medikamente, Alkohol und Nikotin verzichtet werden. Abschließend ist zu empfehlen bei Ohrinfektionen und Hörstörungen unverzüglich einen Arzt aufzusuchen um eine Taubheit (Gehörlosigkeit) zu verhindern.

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