Gefühlsstörung

Gefühlsstörungen oder Empfindungsstörungen, wie Taubheitsgefühl oder Kribbeln, sind Störungen der Empfindung und Wahrnehmung. Dabei werden Reize wie Schmerzen, Temperatur oder Berührungen unterschiedlich wahr genommen.

Inhaltsverzeichnis

Definition Gefühlsstörungen

Als Gefühlsstörung wird weiterhin eine Veränderung der taktilen Wahrnehmung bezeichnet, die beeinträchtigend wirkt. Die Oberflächensensibilität der Fingerspitzen und Zehen geht dabei verloren. Es kann aber auch der Tastsinn an anderen Stellen des Körpers betroffen sein. Die Gefühlsstörung kann sich darin äußern, dass der ehemals gute Tastsinn in seiner Funktion beeinträchtigt wird und nicht mehr so sensibel ist wie früher. Es kann sich aber auch um den vollständigen Verlust des Gefühls an der betroffenen Stelle des Körpers handeln.

Der Körper wird von zahlreichen Sensoren und Rezeptoren durchdrungen, die stimulierende Reize, welche über die Sinnesorgane aufgenommen werden, an das Gehirn weiterleiten. Dabei wird zwischen Empfindungen der Temperatur und des Schmerzes sowie mechanischen Reizen wie Druck unterschieden.

Bei Gefühlsstörungen werden die subjektiven Missempfindungen als unangenehm und störend empfunden, da sie in abgeschwächter, fehlender oder gesteigerter Form vom Nervensystem registriert werden. Zu den häufigsten Gefühlsstörungen gehören das Kribbeln in Armen und Beinen, die Taubheit verschiedener Körperteile sowie die gesteigerte Schmerzempfindung. Auf der anderen Seite zählen aber auch zu den Gefühlsstörungen, der Verlust oder die Minderung normaler Gefühlsempfindungen, wie zum Beispiel der Tastsinn.

Weiterhin können Temperaturempfindungen gestört sein oder Berührungen als unangenehm empfunden werden. Von den Betroffenen werden die Störungen in individueller Intensität empfunden. So kann das sogenannte „Ameisenlaufen“ vom Kribbeln auf der Haut bis hin zum dumpfen Schmerz empfunden werden. Auch Schmerzstörungen können in unterschiedlicher Intensität gespürt werden. Die Gefühlsstörungen können in verschiedenen Regionen des Körpers wie dem Gesicht vorhanden sein.

Ursachen für Gefühlsstörungen

Die Ursachen für die Gefühlsstörungen können unterschiedlich sein. Vorübergehende Nervenreizungen wie das Einstoßen des Ellenbogens können ebenso Ursache sein wie schwere Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder [[Angina pectoris. Neurologische Erkrankungen, Nervenschäden, Gifte, Infektionen, mechanische Reize und Erkrankungen des Bewegungsapparats können Auslöser für die Störung sein. Aber auch seelische Erkrankungen und Vitaminmangel gelten als Ursache. So treten Gefühlsstörungen bei Alkoholmissbrauch ebenso auf wie bei chronischen Erkrankungen des Gehirns.

Der Gefühlsstörung liegt in den meisten Fällen eine Schädigung der Nerven zugrunde. Nach Unfällen kann es dazu kommen, dass Nervenstränge in den Händen, Füßen oder an anderen Körperstellen eingeklemmt werden. Die Nerven sterben dadurch ab und können keine elektrischen Impulse mehr weiterleiten, die für das Gefühl verantwortlich sind. Das bekannteste Beispiel dafür ist die Querschnittlähmung, bei der es zu einer Lähmung ab der Hüfte kommt und der betroffene Patient ab diesem Punkt nichts mehr spürt. Beim Wartenberg-Syndrom hingegen ist lediglich der Daumen gelähmt, da der Nervus radialis der Hand beschädigt wurde.

Die Gefühlsstörung kann auch durch einen Krankheitserreger oder einen vom Körper indizierten Zustand provoziert werden. Einige Krankheitsbilder sorgen dafür, dass das Gefühl an unterschiedlichen Stellen des Körpers schlechter wird oder vollkommen verschwindet. Beim Schlaganfall kann eine ganze Körperhälfte gelähmt werden, wodurch der Patient kein Gefühl mehr dort hat. Die Lepra kann ebenfalls dafür sorgen, dass eine Gefühlsstörung an der erkrankten Stelle der Haut auftritt.

Krankheiten mit Empfindungsstörungen

Behandlung von Gefühlsstörungen

Klingen die Gefühlsstörungen nicht nach einer bestimmten Zeit wieder ab, ist eine Diagnose zur genauen Klärung des Krankheitsbildes unumgänglich. Für die Diagnose ist eine umfassende Untersuchung notwendig, um ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Neben einer Blutuntersuchung und der körperlichen Untersuchung ist auch eine neurologische Untersuchung erforderlich um ein genaues Krankheitsbild zu erhalten.

Wenn nach einem Unfall das Gefühl in den Finger- oder Zehenspitzen verhindert, ist in den meisten Fällen ersichtlich, dass ein Nerv beschädigt worden sein muss. Wenn es sich lediglich um einen eingeklemmten Nerv handelt, kann ein Neurologe versuchen, seine Funktion wiederherzustellen. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Nerv nicht bereits abgestorben sein darf. Sobald ein Nerv stirbt, kann seine Funktion nicht wiederhergestellt werden. Wenn es sich um einen toten oder sogar abgerissenen Nerv handelt, ist die Diagnose allerdings oft endgültig.

Wenn eine andere Erkrankung eine Gefühlsstörung mit sich bringt, muss zunächst die genaue Art der Erkrankung näher definiert werden, um entscheiden zu können, ob sie rückgängig gemacht werden kann. Handelt es sich beispielsweise um Lepra, verschwindet die Gefühlsstörung in der Regel durch die korrekte Behandlung. Schwieriger gestaltet es sich dagegen bei Schlaganfällen, Hirntumoren oder anderen Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems. Eine dadurch bedingte Gefühlsstörung kann sich zurückbilden, wenn die zugrundeliegende Erkrankung behandelt wird, sie kann aber auch endgültig sein.

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Vorbeugung gegen Gefühlsstörung

Selbst eine leichte Gefühlsstörung ist ein Grund, sofort zum Arzt zu gehen. Sie kann darauf hindeuten, dass sich eine schwerwiegende Erkrankung ausbreitet - wenn frühzeitig behandelt wird, kann die Gefühlsstörung aber entweder gestoppt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.

Ein allgemein gesunder Lebensstil und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise des Blutbildes, können dafür sorgen, dass schwere Erkrankungen gar nicht erst ausbrechen.

Um sich vor einer Gefühlsstörung durch einen eingeklemmten oder durchtrennten Nerv zu schützen, sollte man bei jeder möglicherweise gefährlichen Tätigkeit immer genau an die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen halten. Das gilt sowohl während der Arbeit als auch im privaten Bereich.

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